Erlaubtes zulässiges Gesamtgewicht

Geändert am Do, 7 Dez, 2023 um 11:32 VORMITTAGS

Die aktuelle Fassung der europäischen Sicherheitsnorm für Fahrradanhänger (DIN EN 15918:2017-05) legt das zulässige Gesamtgewicht bei 60 kg fest. Diese europäische Norm ist auch für Deutschland gültig und wir halten uns an die Vorgaben aus der Norm. Die Angabe, dass ein ungebremster Fahrradanhänger ein Gesamtgewicht von 40 kg nicht überschreiten darf, stammt aus dem "Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern", welches 1999 als Anhang zur StVZO veröffentlicht wurde. 


Die rechtliche Relevanz des Merkblatts ist nicht klar definiert und in einigen Punkten steht es im Widerspruch zu den Angaben der europäischen Norm. Aufgrund der unklaren rechtlichen Lage, geben wir und auch einige unserer Mitbewerber diese Angabe als StVZO-Hinweis zwar weiter, getestet und ausgelegt sind unsere Fahrradanhänger jedoch für 60 kg. Diese Tests werden regelmäßig von unabhängigen Prüfinstituten wie dem TÜV Rheinland oder Hansecontrol durchgeführt.

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